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Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Die Schwäbisch Hall Gruppe (SHG) steht als Immobilienfinanzierer für das Thema „Bauen und Wohnen“ in der DZ BANK Gruppe. Im Inland bietet die SHG mit über 700 Geno-Banken maßgeschneiderte Konzepte zur privaten Zukunftsvorsorge, Vermögens- und Wohneigentumsbildung sowie zu Baufinanzierungen an. Die SHG ist mit rd. 7 Mio. Kunden und rd. 7 Mio. Bausparverträgen Deutschlands größte Bausparkasse. 2023 wurden Bausparverträge über 31 Mrd. EUR abgeschlossen. Das Neugeschäft Baufinanzierung liegt bei 13,4 Mrd. EUR. Die SHG gehört zu Deutschlands führenden Baufinanzierern. Im Ausland ist die SHG in Joint Ventures und einer Tochtergesellschaft in Zentral- und Osteuropa sowie in China vertreten. Die Auslandsbeteiligungen befinden sich in China, der Slowakei.

PDF Investoren Präsentation

Rating*
Standard & Poor's
Fitch
Moody's
Hypotheken-pfandbriefe
-
-
Aaa
Öffentliche Pfandbriefe
-
-
-
Kurzfristige Verbindlichkeiten
A-1
F1+
P- 1
Langfristige Verbindlichkeiten
A+
AA-
Aa2
Finanzkraft Rating
-
-
-
(*)Bei S&P und Fitch handelt es sich um das gemeinsame Rating der Genossenschaftlichen Finanzgruppe. Ein eigenständiges Rating der Bausparkasse Schwäbisch Hall wird durch Moody's erstellt.
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand
Wohnungskredite(1)
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen (inkl. Schuldscheindarlehen)
Umlaufende Benchmark-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Schuldscheine
2022 in Mio €
85.599
49.331
49.331
11.567
2.520
9.047
2.500
5.305
1.005
4.300
2021 in Mio €
85.371
46.628
46.628
6.417
1.511
4.906
1.500
4.100
1.000
3.100
(1)Durch Grundpfandrechte gesicherte Darlehen der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Emittent
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Pfandbriefart
HypPfe
HypPfe
HypPfe
HypPfe
HypPfe
HypPfe
HypPfe
Fälligkeit
24.06.2032
17.05.2034
13.09.2029
16.01.2029
27.04.2033
22.10.2030
28.10.2031
Spread*
30,7
37,3
22,8
19,5
32,8
26,3
28,0
ausstehendes Volumen
500.000.000
500.000.000
500.000.000
500.000.000
500.000.000
500.000.000
500.000.000
Kupon
2,875
2,000
2,375
2,875
0,200
0,010
0,200
ISIN
DE000A30V8H6
DE000A30VH59
DE000A30VN02
DE000A3824G4
DE000A3E5S18
DE000A3H24G6
DE000A3MP6H1

Daten vom 29.04.2024

Bei den Angaben handelt es sich um Durchschnitt-Spreads, welche im Rahmen der "vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative"- im folgenden "Durchschnitt-Spreads" - ermittelt werden. Der vdp und die an der Erstellung der Durchschnitt-Spreads beteiligten Banken übernehmen keine Garantie, Gewähr oder Haftung, gleich aus welchem Grunde, im Hinblick auf Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Eignung für irgendeinen Zweck gegenüber Dritten für sämtliche veröffentlichten Durchschnitt-Spreads. Der vdp und die an der vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative teilnehmenden (s.o.) Banken sind für jegliche Handlungen sowie unterlassene Handlungen, die aus einer direkten oder indirekten Nutzung oder einem Verweis auf die Durchschnitt-Spreads resultieren, nicht verantwortlich. Die Haftung für jeglichen Schaden, der sich aus der Nutzung oder dem Verweis auf die Durchschnitt-Spreads ergibt, schließen der vdp und die an der vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative teilnehmenden (s.o.) Banken aus. Die Durchschnitt-Spreads sind ausschließlich zur Information bestimmt. Sie stellen weder Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen für irgendwelche Wertpapiere oder Investments dar, noch sind sie als Zusicherung oder Indikation etwaiger Entwicklungen bzw. Prognosen zu verstehen. Insbesondere sind die Durchschnitt-Spreads nicht dafür gedacht, als Referenz für Finanzprodukte, oder zur Bepreisung von Anlageprodukten herangezogen zu werden. Die Durchschnitt-Spreads bzw. vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative stellen keine Benchmark im Sinne der Europäischen Verordnung (EU) 2016/1011 (EU-Benchmark-Verordnung) dar. Die Verwendung für Zwecke, welche zu einer Qualifizierung dieser als Benchmark führen könnten, ist ausdrücklich nicht zugelassen. Der vdp behält sich das Recht vor, die vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative jederzeit zu modifizieren, einzuschränken, einzustellen oder – in Übereinstimmung mit Gesetzen oder Regulierungsvorschriften - in ein kostenpflichtiges Angebot umzuwandeln.