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Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

Von Heilberuflern für Heilberufler – dieses Prinzip zeichnet die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) seit 120 Jahren aus. Die steht Bank ihren Kunden als kompetenter Partner zur Finanzierung hochwertiger, wohnwirtschaftlich genutzter Immobilien zur Verfügung. Im gewerblichen Bereich vertraut eine zunehmende Zahl von Initiatoren verschiedener Versorgungskonzepte auf die langjährige Kompetenz der Bank im Gesundheitsmarkt. Neben klassischen Gesundheitsimmobilien (Bsp. Ärztehäuser, Gesundheitszentren, Facharztzentren) ist die apoBank auch Finanzierungspartner für Krankenhäuser und Kliniken sowie bei Pflegeheimen. Als Finanzprodukte stellt die Bank klassische langfristige Darlehen sowie Fremdwährungskredite zur Verfügung.

PDF Investoren Präsentation

Rating*
Standard & Poor's
Fitch
Hypotheken-pfandbriefe
AAA
-
Öffentliche Pfandbriefe
-
-
Kurzfristige Verbindlichkeiten
A-1
-
Langfristige Verbindlichkeiten
A+
AA-
Finanzkraft Rating
bbb-
-
Senior Unsecured (preferred)
A+
-
Senior Subordinated(non preferred)
A
-
(*)Unter "Langfristige Verbindlichkeiten" wird das S&P Counterparty Credit Rating ausgewiesen.
Ausgewählte Finanzdaten
Bilanzsumme
Hypothekenbestand(1)
Wohnungskredite
gewerbliche Kredite
Staatskredit Bestand
Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen (inkl. Schuldscheindarlehen)
Umlaufende Jumbo-Emissionen
Umlaufende Benchmark-Emissionen
Aufgenommene Refinanzierungsmittel
Hypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
sonstige Schuldverschreibungen
Schuldscheine
nachrangige Verbindlichkeiten
2022 in Mio €
54.184
13.424
10.894
2.530
144
8.195
4.949
-
3.246
-
3.000
72
1.195
-
-
-
72
2021 in Mio €
67.372
14.343
11.701
2.642
131
11.673
8.179
-
3.494
-
3.000
2.479
2.160
-
319
-
-
(1)Mit dem IT-Systemwechsel im Jahr 2020 hat sich die Erhebungssystematik geändert. Vorjahresvergleiche sind nur eingeschränkt möglich.
Emittent
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Pfandbriefart
HypPfe
HypPfe
HypPfe
HypPfe
Fälligkeit
05.10.2027
13.11.2029
06.02.2029
05.07.2028
Spread*
19,8
26,1
24,3
22,0
ausstehendes Volumen
500.000.000
500.000.000
500.000.000
500.000.000
Kupon
0,750
0,050
0,010
0,750
ISIN
XS1693853944
XS2079126467
XS2113737097
XS1852086211

Daten vom 19.04.2024

Bei den Angaben handelt es sich um Durchschnitt-Spreads, welche im Rahmen der "vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative"- im folgenden "Durchschnitt-Spreads" - ermittelt werden. Der vdp und die an der Erstellung der Durchschnitt-Spreads beteiligten Banken übernehmen keine Garantie, Gewähr oder Haftung, gleich aus welchem Grunde, im Hinblick auf Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Eignung für irgendeinen Zweck gegenüber Dritten für sämtliche veröffentlichten Durchschnitt-Spreads. Der vdp und die an der vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative teilnehmenden (s.o.) Banken sind für jegliche Handlungen sowie unterlassene Handlungen, die aus einer direkten oder indirekten Nutzung oder einem Verweis auf die Durchschnitt-Spreads resultieren, nicht verantwortlich. Die Haftung für jeglichen Schaden, der sich aus der Nutzung oder dem Verweis auf die Durchschnitt-Spreads ergibt, schließen der vdp und die an der vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative teilnehmenden (s.o.) Banken aus. Die Durchschnitt-Spreads sind ausschließlich zur Information bestimmt. Sie stellen weder Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen für irgendwelche Wertpapiere oder Investments dar, noch sind sie als Zusicherung oder Indikation etwaiger Entwicklungen bzw. Prognosen zu verstehen. Insbesondere sind die Durchschnitt-Spreads nicht dafür gedacht, als Referenz für Finanzprodukte, oder zur Bepreisung von Anlageprodukten herangezogen zu werden. Die Durchschnitt-Spreads bzw. vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative stellen keine Benchmark im Sinne der Europäischen Verordnung (EU) 2016/1011 (EU-Benchmark-Verordnung) dar. Die Verwendung für Zwecke, welche zu einer Qualifizierung dieser als Benchmark führen könnten, ist ausdrücklich nicht zugelassen. Der vdp behält sich das Recht vor, die vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative jederzeit zu modifizieren, einzuschränken, einzustellen oder – in Übereinstimmung mit Gesetzen oder Regulierungsvorschriften - in ein kostenpflichtiges Angebot umzuwandeln.