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Nachhaltigkeit

Pfandbriefbanken begrüßen Pläne für nachhaltiges Finanzwesen

Sascha Kullig

Sascha Kullig

Verband deutscher Pfandbriefbanken

Juni 2018

EU-Kommision veröffentlicht Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ und erste regulatorische Maßnahmen.

Der Anfang März veröffentlichte Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ stellt einen wichtigen Meilenstein der regulatorischen Arbeiten an der Einbeziehung des Finanzmarktes zum Kampf gegen den Klimawandel dar. Entsprechend verfolgt die EU-Kommission drei wesentliche Ziele:

  1. Es soll mehr Kapital in nachhaltige Investitionen gelenkt werden.
  2. Das Finanzsystem soll gestärkt werden, indem Risiken, die durch den Klimawandel und durch soziale Unwuchten entstehen, im Risikomanagement Berücksichtigung finden.
  3. Die Transparenz und die Langfristorientierung des Finanzsektors sollen erhöht werden.

Konkret hat die Kommission 10 Themenkomplexe ausgemacht, in denen sie Maßnahmen für nötig erachtet. Ganz oben auf der Agenda steht die Entwicklung einer so genannten Taxonomie nachhaltiger Vermögenswerte, d.h. eine Klassifizierung von Vermögenswerten, die unter regulatorischen Aspekten als nachhaltig eingestuft werden können, wobei zunächst der Fokus auf „grüne“ Vermögenswerte gesetzt wird. Am 24. Mai 2018 hat die Kommission einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der Prinzipien und Umfang des Klassifikationsschemas definieren soll. Auf Basis dieser Regelung sollen bis Ende 2019 im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes Details zur Taxonomie für nachhaltige Finanzierung zur Klimawandelprävention festgelegt werden und zum 01.07.2020 in Kraft treten. Später sollen delegierte Rechtsakte mit technischen Details für nachhaltige Finanzierungen in den Bereichen Klimawandelanpassung, Schutz von Wasserressourcen, Abfallvermeidung und Recycling, Verhinderung von Luftverschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen erlassen werden.

Hierzu wird die EU-Kommission von einer Expertengruppe (Platform on Sustainable Finance) beraten, der Vertreter von EU-Institutionen, der Privatwirtschaft sowie der Wissenschaft angehören sollen.

Die Taxonomie wird weitreichende Bedeutung haben, da sie die Basis für weitere nachhaltige regulatorische Projekte bilden wird. Dies gilt insbesondere für die Schaffung von Standards und Labels im nachhaltigen Segment, wobei die Erarbeitung regulatorischer Standards für Green Bonds im Vordergrund steht. Darüber hinaus soll die Prospektverordnung um Anforderungen an Green Bonds ergänzt werden.

Solche Standards sollen bestehende Industrielösungen berücksichtigen.

Sowohl die Klassifizierung grüner Vermögenswerte als auch die Schaffung eines regulatorischen Regelwerks für Green Bonds sind für die Pfandbriefbanken von großer Bedeutung. So sind diverse Pfandbriefbanken bereits sehr aktiv in der Finanzierung „grüner Immobilien“ und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels. Dabei variieren die Definitionen „grüner Immobilien“ zwar durchaus, aber Flexibilität ist auch nötig, um den unterschiedlichen Immobilienarten und -märkten Rechnung tragen zu können. Neben der Finanzierung „grüner Immobilien“ bestreiten diverse Pfandbriefbanken zudem die Finanzierung erneuerbarer Energien wie Windparks. Und schließlich sollte der soziale Aspekt nicht vergessen werden, der ja auch Bestandteil des Aktionsplans der EU-Kommission ist.

Zur Refinanzierung sozialer und grüner Vermögenswerte haben mehrere Pfandbriefbanken bereits zweckgebundene Anleihen emittiert, sowohl in gedeckter als auch in ungedeckter Form. Für solche „Green Bonds“ haben die Banken so genannte „Green Bond Frameworks“ erstellt und sich zur Einhaltung der von der ICMA entwickelten Green Bond Principles verpflichtet. Diese sind weit verbreitet und werden von Investoren als Industrielösung akzeptiert und geschätzt. Die Ankündigung der EU-Kommission, bei der Erstellung regulatorischer Green Bond Standards bestehende Industrielösungen zu berücksichtigen, ist daher zu begrüßen. Die Pfandbriefbanken unterstützen die Arbeiten, weisen aber darauf hin, dass sowohl eine Klassifizierung grüner Vermögenswerte als auch die Schaffung regulatorischer Green Bond-Standards einen belastbaren, aber zugleich auch flexiblen Rahmen erfordern, um Fortschritt und Innovation in einem dynamisch wachsenden Markt den erforderlichen Raum zu lassen.

Ein weiteres Thema, das in der öffentlichen Diskussion sicher großen Raum finden wird, ist eine mögliche Berücksichtigung von Klima- und anderen Umweltfaktoren bei der Eigenkapitalunterlegung. Hatte es zunächst den Anschein gehabt, die EU-Kommission würde sich deutlich für die Schaffung eines so genannten „green supporting factor“ aussprechen, enthält der finale Aktionsplan eher eine Beschreibung des Sachverhalts als eine klare Empfehlung. Die EU-Kommission hat zumindest angekündigt zu prüfen, ob und wie mit Klima- und anderen Umweltaspekten verbundene Risiken in das Risikomanagement der Institute mit einbezogen und ob die Eigenkapitalunterlegungspflichten bei nachhaltigen Vermögenswerten ggf. reduziert werden können. Die Befürworter des „green supporting factor“ argumentieren, dass solche Anreize nötig sind, um ausreichend Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken. Kritiker sehen hingegen einen Missbrauch des aufsichtsrechtlichen Regelwerks mit dem Risiko, durch Fehlallokationen eine neue Blasenbildung heraufzubeschwören.

Der vdp ist der Ansicht, dass zunächst gründlich zu analysieren ist, ob tatsächlich ein Zusammenhang zwischen grünen Vermögenswerten und einem geringeren (Ausfall-)Risiko besteht, bevor geringere Eigenkapitalunterlegungsvorschriften eingeführt werden können.

Ein solches Projekt stellt z.B. die EeMAP-Initiative des Europäischen Hypothekenverbandes dar. Der „Energy efficient Mortgage Action Plan“ hat zum Ziel, eine sogenannte „grüne Hypothek“ in die Bankprozesse zu implementieren und im Rahmen einer Pilotphase zu untersuchen, ob für diese tatsächlich niedrigere Ausfallwahrscheinlichkeiten oder niedrigere Verluste bei Ausfall zu beobachten sind.

„Neben der Finanzierung „grüner Immobilien“ bestreiten diverse Pfandbriefbanken zudem die Finanzierung erneuerbarer Energien wie Windparks“

Darüber hinaus hat die EU-Kommission weitere Maßnahmen zu diversen Themenkomplexen angekündigt. So will sie für mehr Investitionen in die Infrastrukturfinanzierung sorgen, indem finanzielle und technische Unterstützungskapazitäten ausgebaut werden. Ferner sollen Nachhaltigkeitsaspekte Eingang in die Finanzberatung finden, indem Banken und Versicherungen gezwungen werden sollen, die Kundenpräferenzen hinsichtlich nachhaltiger Aspekte abzufragen. Bei bestehenden Nachhaltigkeits-Benchmarks soll die Transparenz für Investoren verbessert und bei der Vergabe von Ratings sowie Erstellung von Analysen sollen Nachhaltigkeitsaspekte stärker abgebildet werden. Hierzu soll zunächst mit Marktteilnehmern eine Debatte geführt werden, wie Ratingagenturen Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Ratings besser berücksichtigen können. Es soll auch untersucht werden, ob die Gründung einer neuen Kreditagentur opportun ist, die langfristige Risiken und Nachhaltigkeitsaspekte vollständig berücksichtigen könnte. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA soll bis 2019 die aktuelle Praxis der Ratingagenturen dahingehend untersuchen, wie die Agenturen Nachhaltigkeit in ihren Methoden berücksichtigen. 2019 wird die EU-Kommission zudem eine Studie über Nachhaltigkeitsratings und Nachhaltigkeitsresearch erstellen.

Ferner legt die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vor, der die Anforderungen an institutionelle Investoren und Asset Manager hinsichtlich der o.g. Nachhaltigkeitsaspekte regeln soll. Darüber hinaus soll die entsprechende Transparenz für „Endkunden“ verbessert werden. Schließlich sollen die Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung gestärkt sowie eine nachhaltige Unternehmensführung und der Abbau kurzfristiger Denkweisen an den Kapitalmärkten gefördert werden.

Der erwähnten Plattform sollen aus dem öffentlichen Sektor u. a. die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA, die europäische Umweltagentur EEA und die europäische Investitionsbank EIB angehören. Die Plattform soll die weitere Entwicklung überprüfen sowie Daten und Research sammeln, potenziell der EU-Kommission aber auch zur Beratung zur Verfügung stehen. Ferner zählen die Überwachung der Erfüllung der aufgelisteten Ziele sowie die technische Unterstützung zu den Aufgaben.

Der vdp unterstützt die Ziele der EU-Kommission und begrüßt die im Aktionsplan angekündigten Maßnahmen grundsätzlich. Die deutschen Pfandbriefbanken und der vdp sind bereit, sich aktiv einzubringen und einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Gleichzeitig betonen sie aber auch, dass bei der Schaffung regulatorischer Standards bestehende Industrielösungen unbedingt berücksichtigt werden und aufsichtliche Eingriffe auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben müssen. Werden diese beiden Prämissen eingehalten, kann der Aktionsplan der EU-Kommission die Finanzmärkte stärken und einen wichtigen Beitrag im gemeinsamen Kampf gegen die Auswirkungen des Klimawandels leisten.

 

 

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