Hinweise zur Nutzung von Cookies auf der vdp-Website

Zur anonymisierten Webanalyse nutzt der Verband deutscher Pfandbriefbanken die Software Matomo. Die Daten dienen dazu, das Webangebot zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Marktcharts

Neue Qualitätsstandards in Europa

Verena Kaiser

Verena Kaiser

DZ BANK

Seit dem 8.Juli 2022 sind in allen 27 EU-Mitgliedsländern die Vorgaben aus der in nationales Recht umgesetzten europäischen Covered Bond Richtlinie (CBR) anzuwenden.

Wenngleich die von der Europäischen Kommission geführte Liste zum jeweiligen nationalen Umsetzungsstand unverändert noch den Stand per 2. Juni ausweist, wonach noch nicht alle Länder mit der Umsetzung fertig wären, haben nach unserem Kenntnisstand alle bedeutenden Covered Bond Länder die Richtlinie rechtzeitig umgesetzt, sodass seit diesem Stichtag einheitliche Mindeststandards für gedeckte Bankanleihen in der EU gelten. Seit dem 8. Juli gibt es damit auch eine neue Art von Gütesiegel für europäische gedeckten Anleihen, das durch die CBR definiert wird. Stehen gedeckte Anleihen eines Landes in Einklang mit dem durch die CBR angepassten lokalen Covered Bond Gesetz, können diese als „European Covered Bonds“ bezeichnet werden. Erfüllen die Anleihen darüber hinaus auch die Anforderungen für eine privilegierte Eigenkapitalunterlegung (gemäß Artikel 129 CRR), dann gelten sie als „European Covered Bonds (Premium)“.

DEFINITION DES NEUEN EUROPÄISCHEN GÜTESIEGELS FÜR COVERED BONDS

 

Aus unserer Sicht wird diese neue Klassifizierung von Covered Bonds eine willkommene Hilfestellung für Investoren sein, um die gedeckten Anleihen regulatorisch einzuordnen. Das gilt umso mehr, als dass alle zuständigen lokalen Aufsichtsbehörden in der EU nun auf ihrer Internetseite Listen veröffentlichen müssen, welche Covered Bonds in ihrem Land in die Kategorie „European Covered Bond“ oder „European Covered Bond (Premium)“ fallen. Damit können sich Investoren auf eine öffentliche Informationsquelle beziehen, um beispielsweise im Falle von „European Covered Bonds (Premium)“ die Eigenkapitalprivilegierung dieser Anleihen nachzuweisen. Unter anderem haben sowohl die BaFin als auch die Banco de Espana bereits entsprechende Listen veröffentlicht. In einigen EU-Ländern könnten Emittenten in den nächsten Wochen noch damit beschäftigt sein, die Programmdokumentationen ihrer Covered Bond Programme an das geänderte lokale Covered Bond Recht anzupassen oder andere administrative Hürden zu nehmen, bevor sie wieder neue gedeckte Anleihen auflegen können. Wir gehen davon aus, dass die meisten Emittenten die nahende Sommerpause für diese administrativen Arbeiten nutzen werden, um dann ab September wieder gedeckte Anleihen auflegen zu können.

Die Pflichtangaben und Interessenkonflikte des DZ BANK Research finden Sie hier.