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Lothar Binding
"Die qualitativen Vorgaben für Covered Bonds in Europa wurden durch den Pfandbrief inspiriert."

Interview

6 Fragen an Lothar Binding, Mitglied im Deutschen Bundestag

Christian Walburg

Christian Walburg

Verband deutscher Pfandbriefbanken

Mit dem Pfandbriefgesetz hat der Gesetzgeber vor 15 Jahren die drei zuvor bestehenden unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zur Emission von Pfandbriefen vereinheitlicht und damit einen Meilenstein in der Geschichte des Traditionspapiers gesetzt. Sehen Sie eine Verbindung von dort zur Harmonisierung von Covered Bonds in Europa, die mit dem vorliegenden Entwurf der Novelle des Pfandbriefgesetzes umgesetzt werden soll?

Lothar Binding

Lothar Binding

Die Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind bisher nicht einheitlich. Es existieren diverse Unterschiede. Im europäischen Finanzmarktrecht findet sich außerdem nur eine lückenhafte Regulierung. Die Covered-Bonds-Richtlinie (Covered-Bonds-Directive oder kurz CBD) sorgt endlich für eine Harmonisierung in Europa. Dies soll gleichzeitig auch die europäische Kapitalmarktunion stärken.

In der Richtlinie werden einerseits Mindeststandards festgelegt und Qualitätskriterien sichergestellt um eine Harmonisierung zu schaffen. Gleichzeitig bleiben aber gewisse Spielräume bei der nationalen Umsetzung, um die heterogene Struktur auf dem europäischen Markt für gedeckte Schuldverschreibungen abzubilden.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung der CBD überwiegend im Pfandbriefgesetz. Dieses erfüllt bereits jetzt viele Anforderungen der CBD, so dass nur kleine Änderungen nötig werden. Das Pfandbriefgesetz wurde 2005 geschaffen und hat damals drei Gesetze zusammengeführt: das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten, das Hypothekenbankgesetz und das Schiffsbankgesetz. Somit kann man sagen, dass das Pfandbriefgesetz von 2005 vorrausschauend ausgestaltet wurde, wenn es im Jahr 2019 geschaffene europäische Harmonisierungsstandards erfüllt.

Christian Walburg

Christian Walburg

Verband deutscher Pfandbriefbanken

Was bedeutet die Harmonisierung für den traditionsreichen Pfandbrief – wird die Qualität der Covered Bond Benchmark jetzt in Brüssel bestimmt? Ist der Ruf des Pfandbriefs als „Goldstandard“ unter den gedeckten Schuldverschreibungen in Europa gefährdet?

Lothar Binding

Lothar Binding

Die CBD ist als prinzipienbasierte Mindestharmonisierung ausgestaltet. Das bedeutet, den Mitgliedstaaten bleibt bei der nationalen Umsetzung der CBD ein gewisser Spielraum. Dieser Spielraum wurde im Entwurf für das CBD-Umsetzungsgesetz so genutzt, dass die hohe Qualität des Pfandbriefes gewahrt wird. Die Schutzstandards und Regelungen des Pfandbriefgesetzes bleiben unberührt.

In der Richtlinie werden wesentliche Merkmale der Struktur von gedeckten Schuldverschreibungen sowie Anforderungen an Liquidität und Besicherung beschrieben. Darüber hinaus sind die Transparenzpflichten und Anlegerinformationen sowie eine besondere öffentliche Aufsicht in der Richtlinie geregelt. Wie oben erwähnt erfüllt das Pfandbriefgesetz bereits weitgehend die Mindestharmonisierungsvorgaben, so dass nur Änderungen in kleinem Umfang notwendig werden.

Mit der CBD werden zwei neue Bezeichnungen eingeführt:

„Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und „Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)“.

Der sogenannte Bezeichnungsschutz des Pfandbriefes wird entsprechend ausgeweitet. Sämtliche Pfandbriefe können künftig als „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ vertrieben werden. Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe können als „Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)“ vertrieben werden. Der gute Ruf des Pfandbriefs in Europa wird durch die Umsetzung der CBD nicht gefährdet. Vielmehr wurden die qualitativen Vorgaben für gedeckte Schuldverschreibungen in Europa durch den Pfandbrief inspiriert.

Christian Walburg

Christian Walburg

Verband deutscher Pfandbriefbanken

Seit der Abschaffung des Spezialbankprinzips 2006 hat sich die Anzahl an Pfandbriefemittenten auf 83 fast verdoppelt. Wird die Umsetzung der Covered Bond Directive diesen Trend weiter befeuern?

Lothar Binding

Lothar Binding

Die Harmonisierung der gedeckten Schuldverschreibungen innerhalb der EU ist von Vorteil für den deutschen Pfandbrief und somit auch für seine Emittenten. Denn der Pfandbrief erfüllt bereits heute die europäischen Vorgaben in weiten Teilen. Das ist ein Qualitätsmerkmal. Ob sich die Anzahl der Emittenten dadurch erhöhen wird, kann ich nicht einschätzen. Das werde ich interessiert beobachten.

Christian Walburg

Christian Walburg

Verband deutscher Pfandbriefbanken

Wie sieht es mit den Anlegern aus – inwiefern verbessert die Novelle den Pfandbrief aus Anlegersicht?

Lothar Binding

Lothar Binding

Der Gesetzentwurf sieht ein Wahlrecht über eine Fälligkeitsverschiebung im Insolvenzfall einer Pfandbriefbank vor. Der Sachverwalter hat demnach die Möglichkeit Fälligkeiten
bedarfsgerecht um 12 Monate zu verschieben und so Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken. So soll die Funktionsfähigkeit des Abwicklungsverfahrens gestärkt werden.
Das ist im Interesse der Gläubiger, die an einer vollständigen Bedienung ihrer Forderungen interessiert sind.

Christian Walburg

Christian Walburg

Verband deutscher Pfandbriefbanken

Die Umsetzung der Covered Bond Directive muss nach Vorgabe der Kommission bis 8. Juli dieses Jahres abgeschlossen sein. Können Sie einen Ausblick auf den Gesetzesfahrplan geben?

Lothar Binding

Lothar Binding

Die Gesetzesberatungen sowie die Anhörung der Sachverständigen sind für März und April 2021 geplant. Der Abschluss soll im April 2021 erfolgen.

Christian Walburg

Christian Walburg

Verband deutscher Pfandbriefbanken

Kann der deutsche Pfandbrief Ihrer Ansicht nach einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Krise leisten?

Lothar Binding

Lothar Binding

Der Pfandbrief hat eine lange Tradition. Bereits im Jahr 1769 wurde er erstmals geregelt ausgegeben. Der Pfandbrief ist insbesondere auf dem Immobilienmarkt ein wichtiges Finanzierungsinstrument. Neben Immobilienhypotheken werden über Pfandbriefe auch Schiffs- oder Flugzeughypotheken sowie Kommunalkredite refinanziert. Zur Beseitigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise werden Kredite in hohem Umfang nötig werden. Sofern es sich dabei um deckungsfähige Darlehen handelt, kommt der Pfandbrief natürlich ins Spiel.

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